Nachbarrecht

Im Nachbarrecht geht es häufig um Angelegenheiten, die den Überwuchs von Pflanzen über die Grundstücksgrenze betreffen, um Überbau des Nachbarhauses über die Grundstücksgrenze hinweg oder etwa um Wegerechte. Aber auch Grenzabstände, Zäune und Mauern oder Lärmbelästigung werden im Nachbarrecht geregelt.

Es gibt unzählige Gründe, die zu einem Streit unter Nachbarn führen können. Wenn sich der Streit dann nicht untereinander klären lässt, hilft oft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

Gerne berate und unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt in Ihrer Angelegenheit im Nachbarrecht.

Leistungen im Nachbarrecht

  • Beratung bei Streitigkeiten wegen Überwuchs oder eines Überbaus
  • Klärung bei allen Fragen zum Wegerecht
  • Hilfe und Vertretung bei Streitigkeiten zu Grenzabständen und Einfriedungen
  • Vertretung bei Streitigkeiten wegen Lärm
  • u.v.m.
Illustratives Bild, auf dem zwei Personen aus zwei Fenstern schauen und sich streiten. Es scheint, als sind die Personen Nachbarn in einem Haus. Es ist eine Situation, in der anwaltlicher Rat im Nachbarrecht gebraucht wird.
Gerne berate ich Sie bei Ihrer Angelegenheit

Kontakt

Benötigen Sie Rechtsberatung oder haben rechtliche Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter und berate Sie. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf: Telefonisch, per E-Mail oder über das verschlüsselte Kontaktformular. Einen persönlichen Beratungstermin können Sie auch einfach online vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen zum Nachbarrecht

Darf ich das Nachbargrundstück betreten, um die Rückseite meiner Hecke zu schneiden?

Nein. Ohne das Einverständnis des Nachbarn darf das Nachbargrundstück nicht betreten werden.

Wann muss der Nachbar einen Baum entfernen?

Wenn ein Baum über die Grundstücksgrenze zum Nachbarn hinweg ragt, muss er in der Regel von seinem Besitzer geschnitten werden. Ragt ein Baum vom Nachbarn auf das eigene Grundstück, kann dagegen rechtlich vorgegangen werden.

Wie hoch darf mein Nachbar seinen Baum wachsen lassen?

Je nach Art des Gewächses meist zwischen ein und vier Meter – gemessen ab der Mitte des Baumstammes bis zur Grundstücksgrenze.