Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auch die besondere Rolle etwa von Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften oder Betriebsräten werden im Arbeitsrecht geregelt.

Als erfahrener Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie bei allen Angelegenheiten im Arbeitsrecht.

Leistungen im Arbeitsrecht

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie kleinen und mittleren Unternehmen
  • Gestaltung von Abwicklungsverträgen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen
  • Geltendmachung von Abfindungen
  • Beratung in Fragen zum Arbeitslohn, Gehalt oder Weihnachtsgeld
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts
  • Beratung und Unterstützung von der Abmahnung bis zur Zeugniserteilung
  • u.v.m.
Zwei illustrierte Personen sitzen sich an einem Schreibtisch gegenüber. Jede Person sitzt vor einem Computer und arbeitet. Die Situation soll ein harmonisches Gefüge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht darstellen.
Gerne berate ich Sie bei Ihrer Angelegenheit

Kontakt

Benötigen Sie Rechtsberatung oder haben rechtliche Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter und berate Sie. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf: Telefonisch, per E-Mail oder über das verschlüsselte Kontaktformular. Einen persönlichen Beratungstermin können Sie auch einfach online vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen 
zum Arbeitsrecht

Ich habe eine Kündigung erhalten. Was kann ich tun?

Eine Kündigung von seinem Arbeitgeber zu erhalten kann im ersten Moment ein Schock sein. Dennoch sollten und müssen Sie jetzt aktiv werden und sich umgehend bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um ansonsten drohende Nachteile für Sie zu vermeiden.

Wenn Sie gegen die Kündigung angehen wollen, sollten Sie die 3-Wochenfrist nicht verstreichen lassen. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen sollten.

Sofern ich die Rechtmäßigkeit und die Aussichten beim Vorgehen gegen die Kündigung bewerten soll, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Beratungstermin um die 3-Wochenfrist zu wahren.

Kündigung in der Probezeit – Was kann ich tun?

Eine Kündigung innerhalb der Probezeit sollten Sie nicht zwangsläufig hinnehmen.

Das Kündigungsschutzgesetzt greift in der Regel erst bei Betrieben, die 10 oder mehr Mitarbeitende beschäftigen und bei denen Sie bereits 6 oder mehr Monate angestellt sind. Sollten Sie sich noch in der Probezeit befinden oder Ihr Betrieb beschäftigt weniger als 10 Mitarbeitende, könnte die Kündigung dennoch unwirksam sein.

Eine Kündigung muss verschiedene Formalia einhalten, um wirksam zu sein. Auch könnte sie aufgrund besonderer Umstände gegen Treue und Glauben oder das Maßregelungsverbot verstoßen, das im Arbeitsrecht gilt.

Um aber abschließend prüfen zu können, ob eine Kündigung gegebenenfalls unwirksam ist, müssen die Kündigung und der gesamte Sachverhalt sorgfältig geprüft werden. Auch hier ist die 3-wöchige Klagefrist zu beachten, sofern Sie rechtlich gegen die Kündigung vorgehen wollen.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber keinen Lohn zahlt?

Es kommt leider vor, dass Arbeitgeber den hart erarbeiteten Lohn nicht zahlen. Dabei handelt es sich entweder um einzelne Arbeitsstunden oder um Zulagen, die oft nicht komplett gezahlt oder ganz verweigert werden. Gerade dann stellt sich im Nachgang oft heraus, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig, also insolvent ist.

Sobald Sie feststellen, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn oder Gehalt nicht mehr zahlt, sollten sie unverzüglich Ihr Recht wahrnehmen und das Gehalt einfordern. Sollten Sie zu lange warten und die nötigen Schritte herauszögern, kann es vorkommen, dass beim erfolgreichen Insolvenzantrag des Arbeitgebers die Löhne der letzten Monate verloren gehen.