Verkehrsrecht

Eine erfolgreiche Verkehrsunfallabwicklung, die Ihren Interessen entspricht, ist ohne anwaltliche Hilfe kaum zu erzielen. Ich betreue und berate Sie als Rechtsanwalt bei allen Angelegenheiten im Verkehrsrecht, etwa bei der Realisierung aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Haftpflichtsansprüche gegenüber Schädigern und Versicherungen und vielem mehr.

Dank langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt biete ich Ihnen qualifizierte Unterstützung im Verkehrsrecht und setzte Ihre Recht außergerichtlich und gerichtlich durch.

Leistungen im Verkehrsrecht

  • Beratung und Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Vertretung bei Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall
  • Reparaturkosten nach Gutachten
  • Regulierung von Personenschäden
  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsminderung und Verdienstausfall
  • Abwicklung von Kaskoschäden nach selbstverschuldetem Unfall, Wildunfall oder Hagelschaden
  • Abwicklung von Versicherungsleistungen nach Diebstahl
  • Vertretung in Bußgeldverfahren
  • Beratung und Vertretung bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstößen sowie bei zu geringem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Trunkenheit im Verkehr sowie Alkohol- und Drogenfahrt
  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führerscheinverfahren
  • MPU und Begutachtung
  • Verkehrszentralregister und Punkte in Flensburg
Illustratives Bild, dass einen Abschleppwagen zeigt der ein Unfallfahrzeug auf die Ladefläche hebt. Das Bild soll eine Situation symbolisieren, in der Mandanten die Expertise eines Rechtsanwalts im Verkehrsrecht dringend benötigen.
Gerne berate ich Sie bei Ihrer Angelegenheit

Kontakt

Benötigen Sie Rechtsberatung oder haben rechtliche Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter und berate Sie. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf: Telefonisch, per E-Mail oder über das verschlüsselte Kontaktformular. Einen persönlichen Beratungstermin können Sie auch einfach online vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht

Was bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßregel und dient dem Schutz der Allgemeinheit.

Personen, die eine rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen – ihnen wir also der Führerschein abgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann eine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, auch vor einer Verurteilung.  Der häufigste Fall für die Beschlagnahmung der Fahrerlaubnis durch einen Polizeibeamten ist bei festgestellter Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol.

Was ist eine Sperre?

Wird die Fahrerlaubnis vom Gericht entzogen, so kann es auch eine Sperre für eine Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestimmen. In der Sperrfrist darf dann keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Im extremen Ausnahmefall kann die Sperre auch für immer angeordnet werden.

Die Sperre beginnt, sobald das Urteil rechtskräftig wird. In die Sperrfrist wird jedoch stets die Zeit der vorläufigen Führerscheinmaßnahme eingerechnet.

Was ist ein Fahrverbot?

Für ein Fahrverbot unterscheidet man zwei Rechtsgrundlagen:

Ein Fahrverbot kann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Nebenstrafe verhängt werden, wenn es zu einer Verurteilung zu Freiheits- oder Geldstrafe im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs kommt.

Daneben kann ein Fahrverbot ebenfalls als sogenannte Nebenfolge nach dem Straßenverkehrsgesetz verhängt werden. Wenn es beispielsweise zu regelmäßigen Verurteilungen zu Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten, etwa die häufige Überschreitungen der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit.