Privates Baurecht 
und Architektenrecht

Das Baurecht betrifft viele Aspekte Ihrer Immobilie: Planen, Errichten, Kaufen und Instandhalten. Gerne berate und begleite ich Sie vom Vertragsschluss bis zur Abwicklung des letzten Mangels.

Leistungen im privatem Baurecht und Architektenrecht

  • Gestaltung von Bauverträgen nach VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
  • Maßgeschneiderte Baurechtsverträge für Handwerker-, Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Vertretung Ihrer baurechtlichen Interessen vor Gericht
  • Vorbereitung und Begleitung von Bauabnahmen
  • Geltendmachung von Baumängeln
  • Gewährleistungsverfolgung
  • Beweissicherungsverfahren von Baumängeln
  • u.v.m.
Ein illustriertes Bild zeigt eine Lupe, die einen Teil eines Hauses genauer darstellt. Das Bild symbolisiert eine Situation im privaten Baurecht und Architektenrecht.
Gerne berate ich Sie bei Ihrer Angelegenheit

Kontakt

Benötigen Sie Rechtsberatung oder haben rechtliche Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter und berate Sie. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf: Telefonisch, per E-Mail oder über das verschlüsselte Kontaktformular. Einen persönlichen Beratungstermin können Sie auch einfach online vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen zum privaten Baurecht und Architektenrecht

Was ist die VOB/B?

Die VOB/B ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen.

Ursprünglich war sie nur für öffentliche Auftraggeber gedacht. Sie wird aber sehr häufig auch in der privaten Bauwirtschaft vereinbart. Der Grund dafür ist, dass die VOB/B die spezielle Materie des Baurechts genau regelt. Die Aufgabe der VOB/B ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer herzustellen.

Welche Vorteile hat ein Beweissicherungsverfahren?

Um vorhandene Mängel schnell und nachweisbar zu sichern werden selbstständige Beweisverfahren eingeleitet. Durch diese wird festgestellt, ob und wenn ja in welchem Zustand und Ausmaß Mängel vorliegen. Außerdem wird ermittelt, wer die Mängel verursacht und wie hoch schätzungsweise die Mängelbeseitigungskosten sind.

Durch den Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens beim zuständigen Gericht, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit der Begutachtung und Bewertung der Mängel beauftragt.

Privatgutachten sind in Gerichtsverfahren nahezu ohne jedwede Bedeutung. Fast immer streitet die Gegenseite die in einem Privatgutachten getroffenen Feststellungen ab und macht damit das Privatgutachten wertlos und es wird wiederum ein vom Gericht bestellter Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.

Was ist bei Mängeln zu tun?

Der Auftragnehmer muss zunächst zur Nachbesserung aufgefordert werden. Wenn diese zum wiederholten Male fehlschlägt oder durch den Auftragnehmer verweigert wird, kann Schadensersatz für eine Ersatzvornahme gefordert werden.